Juristerei

 

Mit über 50 habe ich eine Ausbildung zum Rechtsfachmann begonnen. Kein Hochschulstudium, da ich mir die juristischen Grundlagen nicht einprogrammieren lassen wollte, sondern eine Ausbildung auf dem Niveau einer höheren Fachschule. In dieser Ausbildung haben wir losgelöst vom unkritischen Systemdenken gelernt, selber umfassend zu recherchieren und Schlüsse zu ziehen und unsere Entscheide auch zu verifizieren. Auswendig lernen oder einfach nachzuvollziehen was vorgedacht ist, war mir schon als Kind ein Gräuel. Jeder Jurist oder Richter, der Mensch geblieben ist, müsste sich eigentlich die menschliche Eigenschaft des „Selber-Denkens“ bewahren und auch entsprechend seinem gesunden Menschenverstand vorgehen. In der Praxis passiert das leider nur selten, obwohl sich Juristen und Richter ihrer grossen Verantwortung bewusst sein sollten … und bei ihrem Tun aber oft vergessen, dass sie früher oder später Rechenschaft ablegen müssen! Da werden dann ganz andere Massstäbe angelegt werden, gewissermassen ‚menschliche Gerechtigkeit‘ zum Wohle von allen und allem was ist, vor ‚künstlich-technischer Rechtssprechung‘ zum Wohle von einigen wenigen.

Die letzten zweieinhalb Jahre haben es deutlich gezeigt, dass die Juristerei zu einer System-treuen, technischen Huristerei verkommen ist. Warum dem so ist, ist nicht so einfach zu durchschauen. Dennoch gibt es Ansätze.

Jeder Jurist ist im Kern Mensch, d.h. er hat eine Familie, die er vermutlich lieben wird. Dem entgegen steht aber seine eigene Juristen-Programmierung aktueller Ausprägung. Die meisten Juristen glauben nämlich, dass nur gewisse Informations-Quellen als massgeblich angesehen werden dürfen. So gehen auch die meisten Juristen davon aus, dass ein Virus tödlich sein kann und oder zumindest zu einer Krankheit führen kann. Dass ein solches Denken schon mehrfach widerlegt wurde, ist anscheinend bei zu vielen Juristen noch nicht angekommen. Zudem sind gerade bei Juristen viele latente Ängste vorhanden, wie zum Beispiel den Verlust der eigenen Karriere innerhalb der offiziellen Juristerei und damit ein Statusverlust.

Hauptsächlich durch diese beiden Faktoren ist erklärbar, warum oft katastrophale und nicht nachzuvollziehende juristische Entscheide in der Coronazeit in der Schweiz gefällt wurden. Entscheide, die man nur als systemgetreu bezeichnen kann, weit entfernt von jeglichem gesunden Menschenverstand, und die in früherer Zeit wohl als juristische Fehlgriffe hätten eingeordnet werden müssen und spätestens vom Bundesgericht korrigiert worden wären.

Es braucht deshalb auch in diesen Belangen eine massive Veränderung im Verhalten innerhalb des Systems der Juristerei. Juristen müssen Entscheide fällen können, die nicht irgendwelchen Partikulärinteressen entsprechen, sondern im Rahmen der menschenwürdigen gesetzlichen Grundlagen, der Gerechtigkeit. Denn jeder Jurist, der in den letzten zweieinhalb Jahren nicht erkannt hat, dass die Grundrechte rechtswidrig massiv eingeschränkt, teilweise gar ausser Kraft gesetzt wurden und dies in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Geschehnissen gestanden hat, dann sollte er seinen Beruf unbedingt sofort aufgeben … und sich eine Tätigkeit suchen, wo er weniger Schaden für die Allgemeinheit und für sich selbst anrichten kann.

In der Schweiz haben wir eines der besten Grundgesetze weltweit, die Bundesverfassung. Die Schweizer Bundesverfassung ist zwar eine der modernsten Verfassungen, aber auch diese weist wesentliche Lücken auf. So können zum Beispiel mit dem Art. 36 BV die Grundrechte der Schweizer Bevölkerung ausser Kraft gesetzt werden. Es gibt zwar gewisse Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, um die Grundrechte einzuschränken oder gar ausser Kraft zu setzen. Jedoch sind diese sehr vage definiert, was dem Bundesrat im März 2020 quasi freie Hand gegeben hat, um die Verfassung ausser Kraft zu setzen. Manche sprechen gar von einem Staatsstreich des Bundesrats. In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz, in welchem die Grundrechte der Menschen hochgehalten werden (sollten), war und ist dies ein absolutes No-Go.

Ergo, trotz der gut ausgearbeiteten Bundesverfassung sind auch die Menschen in der Schweiz nicht geschützt vor zentralistischen Absichten und Machenschaften. Der Schweizer Bürger ist kaum geschützt vor den angestrebten Kontrollmechanismen, einem offensichtlich von seiten der aktuellen Politik angestrebten totalen Überwachungsstaat, welcher auch in der Schweiz geplant ist. Volksentscheide, wie z.B. die Ablehnung der E-ID, werden einfach ignoriert. In den tiefen Kellern von Bundesbern wird einfach weiter am „gläsernen Bürger“ herumgebastelt. Und mit genügend Fantasie und grossteils unbegründeter Angstmache können Massnahmen angeregt und umgesetzt werden, welche die Rechte des Menschen unter sehr zweifelhaften Voraussetzungen und Begründungen noch weiter einschränken sollen. Der gläserne Mensch und vor allem auch der kontrollierte Mensch ist auch in der Schweiz trotz oder gerade mit dieser Verfassung durchaus möglich.

Mein Aufruf gilt deshalb für die Juristerei, die Juristinnen und Juristen, diesem verfassungswidrigen Gebaren Einhalt zu gebieten. Die Menschenrechte dürfen nicht so einfach, wie vor zweieinhalb Jahren geschehen, ausser Kraft gesetzt werden. Denn es drohen im Herbst weitere rechtswidrige Massnahmen. Menschen, welche sich für die Grundrechte einsetzen, sollten explizit gefördert und geschützt werden durch die Juristerei. Denn sie nehmen, wie in einem früheren Beitrag bereits erwähnt, die Bundesverfassung ernst und beteiligen sich aktiv an der Erhaltung der Grundrechte und der schweizerischen direkten Demokratie.

An alle, nicht nur die Juristen, ergeht aber mein Aufruf, wieder mehr Mut und Rückgrat zeigen. Denn schlussendlich ist es nicht die neoliberale globale Wirtschaft, welche die Wirtschaft am Leben erhält, sondern es sind nach wie vor die Einzelunternehmen und andere KMU’s. Diese machen auch in der Schweiz rund 75 % des wirtschaftlichen Ertrages aus. Und hinter diesen KMU’s stehen meistens ihre Nachbarn, der Freund, die Freundin, einfache Menschen von nebenan. Es sind also nicht abgehobene Manager, welche irgendwo in einem Villenviertel unter ihresgleichen leben, sondern eben Menschen von nebenan. Unsere nahen Mitmenschen.

Die Juristerei muss unbedingt wieder menschlicher, unparteiisch und gerechter werden und nicht mehr steuerbar durch neoliberale Kräfte, Dogmen, Ideologien und den eigenen Ängsten. Hierzu kann ich kaum direkt etwas beitragen. Darauf hätte ich als Stadtpräsident generell wenig Einfluss. Ich kann aber in der Gemeinde Buchs dazu beitragen, dass alle relevanten juristischen Entscheide, welche mir zugetragen werden oder mit der Gemeinde direkt etwas zu tun haben, in erster Linie auf der menschlichen, besser gesagt zwischenmenschlichen Ebene und juristisch korrekt entschieden werden.

Natürlich würde ich mich selbst als Rechtsfachman (gerne auch mit fachlicher Unterstützung) dafür einsetzen, dass allfällige unlogische und unmenschliche Massnahmen, die vom Bund oder Kanton durch neoliberale Kräfte gesteuert verlangt werden, die Freiheit und die Grundrechte unserer lokalen Bevölkerung nicht oder so wenig wie möglich beeinträchtigen können. So werde ich alles daran setzen, dass auf öffentlichem Grund alle Massnahmen als freiwillig gelten. Mit Firmen und Arbeitgebern, welche ebenfalls kritisch gegenüber den Massnahmen, was auch immer das sei, werde ich das Gespräch suchen und wir werden gemeinsam versuchen, machbare und nicht existenzbedrohende Lösungen zu finden.

Mindestens zwei meiner anderen Texte haben es aufgezeigt, dass wir viel zu viele administrative und eingefahrene, dogmatische Regulatorien haben, die in erster Linie Probleme verursachen, und keine wirklich nachhaltigen und pro-menschliche Lösungen bereitstellen. Die weiteren Beiträge zeigen deshalb die grundlegenden Problematiken diesbezüglich auf: Ein überbordender Staatsapparat, die Verfilzung und natürlich auch die Rolle der Mainstream-Medien.